Correspondant Informatique et Libertés
ACCUEIL DU SITEDatenschutz in Frankreich
Datenschutz in Frankreich

Datenschutz wird auch gesetzlich in Frankreich gefordert !

Die Loi Informatique et des Libertés richtet sich auch wie das Bundesdatenschutzgesetz nach der EU Richtlinie 95/46/CE.

Es gibt aber zwischen den beiden Gesetzesregelungen gravierende Unterschiede.

Sichern Sie jetzt auch die Zukunft Ihrer Firma in Frankreich

ACTECIL SARL ist die einzige Gesellschaft für Datenschutz mit schlüssigen IT-Sicherheitskonzepten um endlich über Grenzen hinweg mit denselben hohen Qualitätsstandards arbeiten zu können.

Sicherheit durch Qualification

- Datenschutz in Frankreich :

Die Firma ACTECIL SARL steht in sehr engem Kontakt mit der französische Aufsichtsbehörde für Datenschutz.

Alle Mitarbeiter der Firma ACTECIL SARL werden mit dem französischem Master für Datenschutz ausgezeichnet.

Das gibt die Sicherheit, ausschließlich ausgewiesene Experten mit dem Thema beauftragt zu haben.

 
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Datenschutz in Luxemburg
Herr Bertrand von der Firma ACTECIL wurde mit dem Beschluss 50/2009 vom 20 März 2009 von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde zum Datenschutzbeauftragten anerkannt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen
per mail an : rbertrand(at)actecil.fr
Telefonisch an die : +33 3 69 20 29 10

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Ihr Datenschutzbeauftragter Frankreich
Seit der Gesetzesänderung vom 6 August 2004 und nach der Veröffentlichung des Decret am 20 Oktober 2005 kann nun auch ein Datenschutzbeauftragter in Frankreich bestellt werden.
Die Firma ACTECIL ist in der Lage Sie in der Funktion als Datenschutzbeauftragter in Frankreich zu unterstutzen. Wir beherrschen das französische Datenschutzrecht, la loi Informatique et Libertés, aber auch das Bundesdatenschutzgesetz.
Wir sind deshalb für Sie der richtige Ansprechpartner wenn es sich um deutsch-französischen Datenschutz dreht und sind auch bei der französische Aufsichtsbehörde CNIL gemeldet.
Zudem haben (...)

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Mehr Macht für die französische Aufsichtsbehörde CNIL
Gute Gründe für Ihre französische Niederlassung mit dem Datenschutzgesetz konform zu sein
Datenschutz in Frankreich auf der sicheren Seite dank der Bestellung von einem Correspondant Informatique et Libertés - Datenschutzbeauftragter -

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Gute Gründe für Datenschutz in Frankreich
1. Die französische Aufsichtsbehörde CNIL (Commission Nationale Informatique et Libertés) die für die Umsetzung und Überprüfung der Loi Informatique et Libertés (Datenschutzgesetz) zuständig ist empfehlt sehr stark Firmen die in Frankreich ansässig sind sich gesetzeskonform zu verhalten.
Geschäftsführer haften persönlich : Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen bis zu 300.000 Euro sowie bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.
2. Seit der Gesetzesänderung vom 6 August 2004 ist nun die CNIL in seiner Kontrollbehörderolle verstärkt. Diese hat nun Handlungsfreiheit, darf Firmen kontrollieren, nicht konforme (...)

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